Infektionsschutz

Meldepflichtige Krankheiten

Informationen zum Infektionsschutzgesetz §34

Um die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einzudämmen, sind eine Reihe von Krankheiten meldepflichtig.
Falls sich Ihr Kind mit einer dieser Krankheiten angesteckt hat, darf es die Schule nicht mehr besuchen. Sie sind verpflichtet, die Infektion der Schule zu melden und wir müssen die Information an das örtliche Gesundheitsamt weitergeben. Erst wenn der behandelnde Arzt ein Gesundheitsattest ausgestellt hat, darf Ihr Kind wieder in die Schule kommen.

Der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen ist Menschen, die an folgenden Infektionen erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einer der Infektionen erkrankt sind, gesetzlich verboten:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • EHEC
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ B-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • Läuse
  • ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Krätze
  • Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Typhus abdominalis
  • Hepatitis A und Hepatitis E
  • Windpocken

Wir bitten Sie, uns auch zu melden, falls Ihr Kind an Röteln, Ringelröteln, Covid-19 oder Influenza erkrankt ist. Für diese Erkrankungen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch ist im Hinblick auf die drohenden Risiken beispielsweise für schwangere Kolleginnen eine Mitteilung an die Schule von großer Bedeutung.
Bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfall länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen) raten wir, immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes einzuholen. Er wird Ihnen bei entsprechender Diagnose darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetzt verbietet.

Für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte (22.01.2014) 

Belehrungsbogen für Eltern: Arabisch

Belehrungsbogen für Eltern: Englisch

Belehrungsbogen für Eltern: Französisch

Belehrungsbogen für Eltern: Polnisch

Belehrungsbogen für Eltern: Russisch

Belehrungsbogen für Eltern: Spanisch

Belehrungsbogen für Eltern: Türkisch

 

Gesund und fit durch den Schulvormittag

Zum Abschluss des HSU-Themas „Gesunde Ernährung“ organisierte die Klasse 2d ein abwechslungsreiches Buffet, an dem die Kinder vielfältige gesunde Speisen verkosten und neue Ideen für ihre Pausenboxen sammeln konnten.

Außerdem gab es eine umfangreiche Lerntheke, bei der sich die Kinder auf anschauliche Weise mit der Ernährungspyramide, dem Zuckergehalt von Kuchen oder Werbung für ungesunde Lebensmittel auseinandersetzten. Sie überprüften, ob die Faustregel „eine Hand voll Süßes am Tag ist ok“ wirklich sinnvoll ist und fanden gesunde Alternativen zum Naschen.

Martin Göb-Fuchsberger